Umgang mit Vorschriften

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Umgang mit Vorschriften

Art.Nr.: az1/22/2

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Produktbeschreibung

Vorschriften situativ passend anwenden und für Sinn und Wirksamkeit sorgen

Rechts- und Verwaltungsvorschriften legen Ziele des Verwaltungshandelns fest – für die Schule §§ 1 und 2 Schulgesetz NRW – und regeln die Verfahren und Abläufe, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Wegen der generellen Geltung können und sollen Vorschriften die situativen Bedingungen des Einzelfalls nicht erfassen.

Vorschriften sorgen für Klarheit, entlasten durch Verfahrensregelungen, können konfliktpräventiv wirken, sichern Schutzrechte und sorgen für einen normativen Handlungsrahmen, in dem die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag so wahrnehmen kann, dass er zu den standortspezifischen Voraussetzungen passt.

Sinn haben Vorschriften aber nur, wenn sie im Hinblick auf das Kerngeschäft der Schule, die Förderung von Lernen und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, eine dienende Funktion ausüben, und wenn nicht das Befolgen der Vorschriften Vorrang vor der Frage hat, was pädagogisch sinnvoll ist.

Ein konstruktiver Umgang mit Vorschriften ist möglich, wenn sich Schulen und Schulaufsicht darüber verständigen, wie zu verfahren ist, wenn Vorschriften situativ nicht passen oder sogar Schaden anrichten könnten. Das setzt Offenheit, wechselseitigen Respekt und die Bereitschaft voraus, die unterschiedlichen Rollen und Perspektiven zu verstehen und zu akzeptieren. Dann kann gelingen, dass einerseits subjektive Willkür vermieden wird und andererseits die Flexibilität gewährleistet ist, die für eine pädagogisch verantwortliche und wirksame Anwendung erforderlich ist. Adolf Bartz zeigt Wege auf.